Notar Dr. Andreas Falkner informiert
Zell am Ziller
Zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil:
Vorweg behandeln wir heute die letzten Dinge voraus. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben, verstirbst Du einmal, wenn es so weit ist: 1.) verheiratet und mit Kindern: Deine Ehegattin 1/3 für sich (mit Wohnungsgebrauchsrecht im Ehehaus/Ehewohnung) und Deine Kinder 2/3 zu gleichen Teilen, wodurch Miteigentum geschaffen wird; 2.) verheiratet und kinderlos mit Eltern: Deine Ehegattin 2/3, Dein Vater 1/6 und Deine Mutter 1/6; 3.) verheiratet, kinderlos und die Eltern vorverstorben: Deine Ehegattin alles und Deine Geschwister nichts; 4.) unverheiratet mit Kindern: Deine Lebensgefährtin nichts und Deine Kinder alles zu gleichen Teilen; 5.) unverheiratet und kinderlos: Dein Vater 1/2 und Deine Mutter 1/2; 6.) unverheiratet bzw. verwitwet und kinderlos sowie die Eltern vorverstorben: Deine Geschwister (Vollgeschwister und Halbgeschwister) laut Erbquote, wobei die Erbquote eines vorverstorbenen Geschwisterteiles seinen Nachkommen (= Neff e/ Nichte bzw. Halbneffe/Halbnichte von Dir etc.) zufällt.
Pflichtteilsansprüche nach Dir in Höhe von der halben gesetzlichen Erbquote in Geld, gerechnet vom Verkehrswert abzüglich Schulden, stehen, sofern kein Pflichtteilsverzicht vorliegt, nur Deiner Ehegattin sowie Deinen Kindern zu bzw. falls ein Kind von Dir vorverstorben ist, fällt sein Pflichtteilsanspruch seinen diesbezüglichen Kindern (= Deinen Enkeln etc.) zu.
Der Pflichtteil nach Dir ist grundsätzlich ein Nachlasspflichtteil auf das Nachlassvermögen von Dir als auch ein Schenkungspflichtteil auf von Dir zu Lebzeiten getätigte Schenkungen und entsteht erst mit Ableben von Dir. Auf den Pflichtteilsanspruch nach Dir hat sich jeder Pflichtteilsberechtigte von Dir selbst erhaltene Schenkungen anrechnen zu lassen. Ein Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten ist nur als Notariatsakt möglich.
Zum Testament:
Wir errichten Dir gerne das Testament, mit dem Du selbst bestimmst, wer Dein Erbe sein soll, verwahren es und registrieren es im Österreichischen Zentralen Testamentsregister.
Damit Ihr als Eltern die Hoheit behaltet, könnt Ihr Euch als Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben bestimmen und die ehelichen Kinder zu gleichen Teilen zu Euren Ersatzerben bestimmen und kannst Du weiters hinsichtlich Deines allfälligen ledigen Kindes die Pflichtteilsminderung auf die Hälft e anordnen, falls Du zu ihm nie Kontakt hattest oder seit längerer Zeit (20 Jahre bis zum Ableben) keinen Kontakt hattest, falls noch kein notarieller Erb- und Pflichtteilsverzicht von Deinem ledigen Kind zu Dir vorliegt.
Im Testament kannst Du Deiner Lebensgefährtin, die laut gesetzlichem Erbrecht nichts von Dir erbt, ein Wohnungsgebrauchsrecht an Deinem Haus vermachen.
Im Testament kannst Du, wenn Du kinderlos und ledig bzw. verwitwet bist, Deinen Vollbruder und Miteigentümer zum Alleinerben und seine Kinder zu Deinen Ersatzerben zu gleichen Teilen bestimmen, falls Deine vier Halbgeschwister, zu denen Du keinen Kontakt hast, nichts von Dir erben sollen.
Zur Patientenverfügung und zur Gesundheit:
Wir errichten gerne Patientenverfügungen zur Gesundheit. Wir hoffen dazu, dass niemand ein Jahr nach der dritten Teilimpfung gegen Corona mit einem gentechnischen Impfstoff abwechselnd kalte Hände, kalte Füße, gerötete Augen, kalte Ohren bekommen hat und vertrauen voll auf die ehrliche Politik und die freien Medien, dass sie uns über alle Entwicklungen zu den neuartigen und schnellzugelassenen Corona-Impfungen, insbesondere zu den gentechnischen Impfstoff en am Laufenden halten. Wir hoff en, dass unsere Politik und jedenfalls unsere Ärzte so viel Herr im Haus und flexibel genug sind, die Zeichen zu erkennen und entsprechend zu handeln. Nach unseren Erfahrungen raten wir, wie andere auch im Tal, dringend davon ab, sich gegen Corona oder mit gentechnischen Impfstoff en impfen zu lassen, insbesondere keine dritte Teilimpfung vorzunehmen, und wissen wir, dass wir alle mehr wert sind als diese Impfungen. Wir Menschen haben offenbar die beste Natur bereits geschenkt erhalten. Keine Gentechnik der Zukunft kann uns hier offenbar besser machen und wünschen wir uns allen und unseren Lieben viel Freude und Gesundheit zu den Aufgaben, die wir machen dürfen und hoff en wir gerne, dass mit der Zeit alles wieder gut wird und ausheilt.
Zusammenfassung:
Wir errichten Euch gerne Verträge aller Art, insbesondere Kaufverträge (bitte den Vertragserrichter selbst bestimmen und nicht einfach den allenfalls sogar talauswärtigen Vertragserrichter laut Vordruck vom Makler nehmen), Übergabsverträge, Schenkungsverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge mit Wohnungsgebrauchsrecht, Fruchtgenussrecht (mit Löschautomatik Heim bzw. Sachwalterschaft ), Belastungs- und Veräußerungsverbot, Vermessungsplan, Nutzwertgutachten mit Wohnungseigentum, Testament und Vorsorgevollmacht, Dienstbarkeitsvertrag und beraten Euch gerne und rechnen alles durch, dass es passt. Ob kurz oder lang, wir schreiben Dir gerne die Urkunde, wie Du sie haben willst.
Als Amtsnachfolger von meinem geschätzten Vorgänger Notar Dr. Hans Singer haben wir als neutrale und verschwiegene Notariatskanzlei im Tal alle bei ihm errichteten Testamente, Pflichtteilsverzichte und Notariatsakte bei uns in Verwahrung und können wir hieran gerne anknüpfen. Alle meine Assistentinnen waren im Übrigen vorher bei Notar Dr. Hans Singer beschäftigt.
Anfragen und Erstgespräch sind kostenlos.
Euer Andreas mit Team