Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Heinz Luchner aus Mayrhofen
Du möchtest es genau wissen? Dann fragen wir einen Rechtsexperten.
Neulich habe sie wieder mal „Fernsehn gschaut“, so erzählte eine Mitarbeiterin während der Redaktionssitzung, und dabei zufällig eine interessante Doku über Rechtanwaltsgeschichten gesehen. Interessant war es, äußerte sie. Das sollten wir auch mal bringen, meinte sie weiter. Rasch waren wir uns einig, und so entstand dieser Artikel.
Ich treffe mich mit Rechtsanwalt Mag. Heinz Luchner in seinen im letzten Jahr neu bezogenen Kanzleiräumen. Mein heutiger Gesprächspartner serviert mir einen Kaffee, und ich freue mich auf dieses Interview.
Herr Mag. Luchner, lieber Heinz, wann sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen? Kannst du ein paar Beispiele nennen, ab wann man Rechtsbeistand wahrnehmen soll oder muss?
Grundsätzlich möchte ich ausführen, dass die landläufige Meinung, dass man einen Rechtsanwalt nur braucht, wenn man vor Gericht „streiten“ muss, so nicht stimmt. Selbstverständlich gehört es zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch, dass ich meine Klienten vor Zivilgerichten, Strafgerichten und vor den öffentlichen Gerichten vertrete. Dazu kommt jedoch ebenso die Vertretung in verschiedenen Behördenverfahren, wie z. B. in Verfahren mit der Gewerbebehörde oder mit den Abgabenbehörden. Die Tätigkeit als Rechtanwalt umfasst somit viele Bereiche, weshalb dieser Beruf auch so spannend und interessant ist. Man kann nicht pauschal sagen, wann man jetzt einen Rechtsanwalt braucht. Meine Erfahrung und meine Tätigkeit erstrecken sich über das oben Gesagte auch darauf, meine Klienten schon im Vorfeld so zu beraten, dass es gar nicht zum „Streit“ kommt. Dabei erstreckt sich meine Beratungstätigkeit beispielsweise auch auf Liegenschaftstransaktionen wie Übergabs-, Kauf- und Schenkungsverträge, auf die Errichtung von Gesellschaftsverträgen sowie auf die Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Einen weiteren sehr umfangreichen und komplexen Bestandteil stellt die Beratung und Vertretung in Familiensachen, wie z. B. Ehescheidungen, Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten, dar.
Rechtsanwälte sind ja bekanntlich unabhängige Vertreter und Berater, ihren Klienten und ihren Kunden sozusagen verpflichtet. Der Begriff Vertrauensverhältnis ist diesbezüglich präsent. Wie schwer oder leicht ist es, Vertrauen aufzubauen? Und gelingt das immer?
Gerade die Verschwiegenheitspflicht stellt eine Säule meines Berufsstandes dar. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alle Informationen, welche ich von meinen Mandanten erhalte, und zudem auf Informationen von dritter Seite, welche den Interessen meiner Mandanten entgegenstehen. Auch unterliegen sämtliche Akten, Urkunden und verfasste Schreiben sowie Schriftsätze dieser Verschwiegenheit. Diese Verschwiegenheitspflicht ist gesetzlich in der Rechtsanwaltsordnung geregelt. Meiner Erfahrung nach ist es für mich persönlich kein Problem, Vertrauen zu meinen Klienten aufzubauen, das sich darin zeigt, dass es doch eine Zahl von Klienten gibt, welche ich schon seit vielen Jahren, wenn nicht schon seit Jahrzehnten, vertrete.
Darüber hinaus kann ich mir vorstellen, dass eine ehrliche Einschätzung von Risiken beim Kunden eventuell nicht immer gut ankommt. Wie sind hier deine Erfahrungen?
Hier geht es im Wesentlichen darum, bei Gerichtsverfahren die Klienten, das auch eine Verpflichtung von uns Rechtsanwälten darstellt, über die Prozesschancen schon im Vorfeld aufzuklären. Dies ist bei komplexen Materien nicht immer einfach, da der Ausgang eines Verfahrens von mehreren Faktoren, wie z. B. Aussagen von Zeugen, Gutachten usw., abhängig ist.
Noch eine Frage zur Ausbildung: Genügt ein Studium der Rechtswissenschaft en, um als Rechtsanwalt zu arbeiten?
Das Studium der Rechtswissenschaften ist die Grundvoraussetzung, um Rechtsanwalt werden zu können. Nach dem Studium ist jedoch noch eine fünfjährige Ausbildungszeit zu absolvieren. Dies geschieht einerseits durch das sogenannte Gerichtsjahr und andererseits durch eine Praxiszeit bei einem Rechtsanwalt. Innerhalb dieser fünf Jahre ist dann die Rechtsanwaltsprüfung abzulegen. Diese ist sehr umfassend. Es müssen in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (Verwaltungsrecht/Verfassungsrecht) drei schriftliche Prüfungen abgelegt werden, wobei für die Verfassung dieser schriftlichen Arbeiten jeweils acht Stunden zur Verfügung stehen. Nach positivem Ablegen der schriftlichen Arbeiten erfolgt eine mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission, die aus zwei Rechtsanwälten und zwei Richtern besteht. Nach positivem Ablegen der Rechtsanwaltsprüfung und Absolvierung der vorgesehenen Ausbildungszeit kann man erst in die Liste der österreichischen Rechtsanwälte eingetragen werden. Die Ausbildungszeit beträgt somit mindestens neun Jahre.
Nun bleibt uns nur noch an dieser Stelle ein kräftiges „Vergelt‘s Gott“ zu sagen für die Zeit und für das interessante Gespräch.
Vielen Dank, lieber Heinz!
Die Redaktion / M.W.