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Information für den Störfall

Kraftwerksgruppe Zillertal

Freitag, 30. Oktober 2026

Als Betreiber der Speicherkraftwerke Zillertal sind wir gemäß der Störfallinformationsverordnung verpflichtet, in regelmäßigen Zeiträumen die Öffentlichkeit im Umfeld unserer Sperrenbauwerke über die von diesen Anlagen möglicherweise ausgehenden Gefahren zu informieren:

1. Betreiber der Anlage

VERBUND HYDRO Power GmbH, Europaplatz 2, 1150 Wien, www.verbund.com

2. Auskunftsperson

Dipl.-lng. Marco Fiegl, Werksgruppenleiter, 6290 Mayrhofen, Tuxerstraße 795, Tel. 050 / 313-25415

3. Beschreibung der Anlage

Die Speicher und Sperrenbauwerke dienen der Wasserfassung zum Zwecke der Erzeugung elektrischer Energie. Die Sperren sind zur schadlosen Wasserabfuhr bei außergewöhnlichen Betriebsfällen mit einer Hochwasserentlastung als freier Überlauf und einem Grundablass ausgestattet. Die Überwachung der Anlagen erfolgt im Wege der Fernübertragung sowie durch Sichtkontrollen und Kontrollgänge. Es kommt dabei ausschließlich geschultes Fachpersonal der Werksgruppe Zillertal zum Einsatz.

4. Störfallinformation

Die Talsperren und Speicher der Werksgruppe Zillertal wurden von der Obersten Wasserrechtsbehörde auf die konsensgemäße Ausführung überprüft und werden von VERBUND Hydro Power GmbH bewilligungsgemäß betrieben. Die Kraftwerksanlagen werden von Experten der Obersten Wasserrechtsbehörde in periodischen Zeitabständen auf Zustand und Sicherheit überprüft.

Die Kraftwerksanlagen werden von einem erfahrenen Werksgruppenleiter mit qualifiziertem Personal betreut und gewartet. Die technische Konzeption der Talsperren, die kontinuierliche Wartung und Inspektion aller Anlagen sowie periodische Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde lassen nach menschlichem Ermessen einen sicheren Betrieb erwarten.

Sollte trotz umfassender Maßnahmen ein außergewöhnlicher Betriebszustand mit Gefahr für die Umwelt eintreten (schwerer Unfall), werden die Landesalarm- und Warnzentrale, der Bezirkshauptmann, die Bürgermeister, die Polizeiinspektionen und die Feuerwehren verständigt. Die Alarmierung der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden erfolgt durch Sirenen in der allgemein gültigen Signalfolge und mittels Rundfunkdurchsagen.

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