Notar Dr. Andreas Falkner informiert
Zell am Ziller
Da ich nun schon sechs Jahre Amtsnachfolger von meinem geschätzten Vorgänger Notar Dr. Hans Singer bei uns im Tal bin, freue ich mich, euch einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeiten zu geben:
Zum Kaufvertrag:
Der Kaufpreis ist üblicherweise binnen einem Monat ab Vertragsabschluss zur Zahlung auf unser Treuhandkonto fällig. In dieser Monatsfrist ist Zeit genug, die Pfandurkunde beglaubigt zu unterfertigen. In der Regel ist der vereinbarte Übergabestichtag der Tag vom Eingang von Kaufpreis, Grunderwerbsteuer (3,5 %
vom Kaufpreis) und Eintragungsgebühr (1,1 % vom Kaufpreis) auf den Treuhandkonten und wird schulden-, miet- und lastenfrei verkauft.
Sobald innerhalb der Monatsfrist alles auf den Treuhandkonten eingegangen ist, verbüchern wir den Kaufvertrag samt allfälligem Finanzierungspfandrecht im Grundbuch und bezahlen dann den nach Abzug der Kosten der allfälligen Lastenfreistellung und der allfälligen Immobilienertragsteuer verbleibenden Kaufpreis aus.
Je nach Einzelfall erhält der Verkäufer den gesamten Kaufpreis, oder es wird also zur Löschung seiner Schulden auf der Kaufliegenschaft bzw. zur Begleichung seiner Immobilienertragsteuer vom Kaufpreis etwas abgezogen.
Die Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und allfällige Immobilienertragssteuer prüfen wir euch gern im Vorfeld und leiten sie dann an das liebe Finanzamt weiter.
Als Vertragserrichter machen wir uns mit Grundbuchsauszug samt Aushebung der allfälligen Dienstbarkeitsverträge etc., mit Anfrage bei der hilfreichen Hausverwaltung bei Wohnungskäufen, mit Anfrage bei der hilfreichen Gemeinde von Widmung, Gefahrenzonen, Bebauungsplan, öffentlichen Leitungen etc. sowie mit TIRIS-Luftbild Natur und Widmung samt Einzeichnung von den Grundstücksparzellen ein Bild von der Vollständigkeit der Kaufliegenschaft, stellen bei Willenseinigung die Vollständigkeit der Dienstbarkeitserschließung der Kaufliegenschaft her, wo es noch notwendig ist, und erledigen gern alle Behördenwege des Kaufvertrages auf dem Weg ins Grundbuch.
Grundsätzlich bestimmt der Käufer den Vertragserrichter, da er den Vertragserrichter zahlt. Kaufe ich zum Beispiel etwa eine Anlegerwohnung talauswärts, muss ich nicht den Vertragserrichter laut Vordruck vom unbekannten Makler nehmen, sondern darf ich als Käufer
selbst bestimmen, wer mein
Vertragserrichter ist.
Sind das ausgemachte Baugrundstück oder die ausgemachte Zusatzfläche vom Nachbarn für die eigene Liegenschaft noch nicht vermessen, also noch nicht parzelliert, so geht man gern zum Vermesser, und wir führen gern Vermessungspläne aller Art mit den allfälligen Umwidmungen im Grundbuch durch.
Zum Testament:
Mit einem Testament kannst du: deine Ehegattin zur Alleinerbin bestimmen; gleich dein Kind zum Erben bestimmen und deiner Ehegattin die klassischen Ehegattenvermächtnisse (Wohnrecht, Inventar, Geld, KFZ) vermachen; den Erben deines geschlossenen Hofes selbst bestimmen, was sonst das Höfegesetz macht, indem es grundsätzlich dein ältestes Kind zum Alleinerben deines geschlossenen Hofes macht; regeln, dass nur deine ehelichen Kinder nach dir erben sollen, falls du auch noch andere Kinder hast; deiner Lebensgefährtin, die du schon länger kennst, ein Wohnrecht oder mehr vermachen, da die Lebensgefährtin ohne Testament nichts erbt, egal, wie lang man beisammen war; hinsichtlich einem Kind, zu dem du nie oder auch seit längerer Zeit keinen Kontakt hast, wie er gewöhnlich zwischen Familienangehörigen besteht, die Pflichtteilsminderung auf die Hälfte anordnen etc.
Gut geregelte Testamente mit meinen fleißigen Assistentinnen als Testamentszeugen errichten wir euch gerne, registrieren sie im Zentralen Testamentsregister und verwahren sie bei uns im Tresor.
Zu Übergabe, Schenkung und Pflichtteilsverzicht:
Für Verträge zu Übergabe, Schenkung und Pflichtteilsverzichten aller Art mit allen Regelungen zu Wohnungsgebrauchsrecht, Fruchtgenussrecht (mit Löschautomatik zum Schutz vor Vermietung an das Heim), Entfertigungsregelungen, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht, Durchführung von Vermessungsplänen, Wohnungseigentumsbegründung, Benützungsregelung etc. stehen wir euch gern zur Verfügung.
Als Amtsnachfolger von meinem geschätzten Vorgänger Notar Dr. Hans Singer haben wir als neutrale und verschwiegene Notariatskanzlei im Tal alle bei ihm errichteten Testamente, Pflichtteilsverzichte und Notariatsakte bei uns in Verwahrung und können hieran gern anknüpfen. Alle meine Assistentinnen waren im Übrigen vorher bei Notar Dr. Hans Singer beschäftigt.
Gerne suchen wir mit euch die besten Lösungen. Ob einfach oder lang, wir schreiben dir gern die Urkunde, wie du sie haben willst.
Anfragen und Erstgespräch sind kostenlos.
Euer Andreas mit Team
bez. Anz. | Foto: Notar Dr. Andreas Falkner