Notar Dr. Andreas Falkner informiert zum Bauen und Wohnen
Bauen und Wohnen im Zillertal
Gerne geben wir Euch einen kleinen Einblick zum Bauen und Wohnen aus vertraglicher Sicht:
Zum Schenkungs- und Wohnungseigentumsvertrag:
Im Schenkungs- und Wohnungseigentumsvertrag (für die Aufstockung am Haus etc.) behältst Du als Vater oder als Mutter Deine Liegenschaftsanteile samt Wohnungseigentum an Wohnung Top 1, Pkw-Abstellplatz AP 1 und schenkst Deinem Kind gerne die Liegenschaftsanteile samt Wohnungseigentum, die es für den Ausbau (W 2, AP 2 etc.) braucht.
Dafür ist im Vorfeld ein Nutzwertgutachten mit Schaffung der Wohnungseigentumseinheiten W 1, W 2, AP 1 und AP 2 etc. notwendig, welches ab rechtskräftigem Baubescheid mit den Plänen gemacht werden kann.
Der Wohnungseigentumsvertrag ordnet die Einheiten zu, wem was gehört, und legt generell fest, ob Vermietungen aller Art (Gästezimmer, Reisebüro) erlaubt sind oder nicht.
Im Wohnungseigentumsvertrag kann das Kind Euch als Eltern ein Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie Vermietungs- und Verleihungsverbot einräumen.
Damit kann Euer Kind seine Liegenschaftsanteile mit Zustimmung von Euch mit seinem Finanzierungspfandrecht belasten und bleiben die Liegenschaftsanteile von Dir als Vater oder Mutter lastenfrei.
Zum Schenkungsvertrag mit Vermessungsurkunde:
Will Euer Kind in den Garten von Euch als Eltern bauen, weil Ihr den Platz dafür freigelassen habt, könnt Ihr den Vermesser das Gartentrennstück samt allenfalls erforderlicher Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und der Leitungen vermessen lassen.
Wir richten Euch gerne den Schenkungsvertrag zum Vermessungsplan her, wonach Ihr Eurem Kind dieses Trennstück schenkt mit Dienstbarkeitsversorgung für sich und Rechtsnachfolger, gegebenenfalls Belastungs- und Veräußerungsverbot für Euch als Eltern und Vorkaufsrecht für Geschwister wie gewünscht.
Im Schenkungsvertrag kann Euer Kind gleichzeitig für sich und seine Rechtsnachfolger auf seine Pflichtteilsansprüche nach Euch als Eltern verzichten, falls dieses Trennstück sein Erbteil sein soll, und errichten wir Euch als Eltern gerne bei Gelegenheit die Testamente zur Regelung von Eurem restlichen Wohnhaus, wer es bekommen soll.
Zum Übergabsvertrag und Pflichtteilsverzichtsvertrag:
Investiert Dein Kind in Dein Wohnhaus oder ist es für Dich in Ordnung, kannst Du auch Dein ganzes Wohnhaus auf Dein Kind überschreiben.
Den Übergabsvertrag und Pflichtteilsverzichtsvertrag errichten wir gerne, wonach Du Dir das lebenslange Wohnungsgebrauchsrecht im gewünschten Umfang etc. samt Belastungs- und Veräußerungsverbot etc. zurückbehältst.
Im Übergabsvertrag kann auch die Auszahlung für die weichenden Kinder vereinbart werden. Für die Berechnung von Pflichtteilsauszahlungen oder Erbentfertigungen stehen wir gerne zur Verfügung und erledigen alles gerne aus einer Hand.
Zum Kaufvertrag:
Kaufst Du ein Trennstück, eine Liegenschaft, eine Wohnung oder ein Haus, errichten wir Dir gerne den Kaufvertrag. Den Kaufpreis zahlst Du üblicherweise binnen einem Monat ab Vertragsabschluss auf unser Treuhandkonto ein. In dieser Monatsfrist ist Zeit für Dich genug, die Pfandurkunde bei uns beglaubigt zu unterfertigen. In der Regel ist der vereinbarte Übergabestichtag der Tag vom Eingang von Kaufpreis, Grunderwerbsteuer (3,5 % vom Kaufpreis) und Eintragungsgebühr (1,1% vom Kaufpreis) auf unseren Treuhandkonten, und kaufst Du schulden-, miet- und lastenfrei.
Wenn innerhalb der Monatsfrist alles auf unseren Treuhandkonten eingegangen ist, verbüchern wir Dir gerne den Kaufvertrag samt allfälligem Finanzierungspfandrecht im Grundbuch und bezahlen dann den nach Abzug der Kosten der allfälligen Lastenfreistellung und der allfälligen Immobilienertragsteuer verbleibenden Kaufpreis aus.
Mit dem Kaufpreis löschen wir also im Rahmen der Vertragsabwicklung direkt treuhändig allfällige Altpfandrechte vom Verkäufer auf der Kaufliegenschaft. Je nach Einzelfall erhält Dein Verkäufer gerne den gesamten Kaufpreis, oder es wird zur Löschung seiner Schulden auf der Kaufliegenschaft oder zur Begleichung seiner Immobilienertragsteuer vom Kaufpreis etwas abgezogen.
Als Amtsnachfolger von unserem geschätzten Vorgänger Notar Dr. Hans Singer haben wir als neutrale und verschwiegene Notariatskanzlei alle bei ihm errichteten Testamente, Pflichtteilsverzichte und Notariatsakte bei uns in Verwahrung und sehen auf Knopfdruck, was schon vorliegt und woran angeknüpft werden kann. Alle meine flotten Assistentinnen waren im Übrigen vorher bei Notar Dr. Hans Singer beschäftigt.
Bei Fragen stehen wir Euch gern zur Verfügung und suchen mit Euch die besten Lösungen. Ob einfach oder lang, wir schreiben Dir gern die Urkunde, wie Du sie haben willst. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Euer Andreas mit Team